Welche Nebenkosten kommen auf Eigentümer beim Verkauf zu?

Wer seine Immobilie verkauft, möchte so wenig wie möglich Geld verlieren. Das gilt einerseits in Bezug auf den Marktwert bzw. Erlös und andererseits in Bezug auf mögliche Nebenkosten.

Wir verraten Ihnen, mit welchen Nebenkosten Sie als Eigentümer beim Verkauf Ihrer Immobilie in Tirol rechnen müssen. 

Maklercourtage im Erfolgsfall

Das Gute an den Nebenkosten beim Immobilienverkauf: Sie fallen nicht zwingend an! Das kommt immer darauf an, wie ein Eigentümer den Immobilienverkauf gestaltet. Wenn Sie beispielsweise auf die Unterstützung eines Maklers verzichten, fällt selbstredend keine Maklercourtage an. Beachten Sie aber: Die Beauftragung eines erfahrenen Immobilienmaklers rentiert sich oftmals durch eine Entlastung während des Verkaufsprozesses, einen marktgerechten Preis und damit einen höheren Erlös.

Wenn Sie einen Makler beauftragen und er erfolgreich einen Käufer für Ihre Immobilie vermittelt, fallen folgende Provisionssätze an:

  • max. 4 % des Verkaufspreises zzgl. 20 % Umsatzsteuer bis 36.336,42 Euro Kaufpreis
  • max. 1.453,46 Euro zzgl. 20 % Umsatzsteuer bei einem Kaufpreis zwischen 36.336,42 Euro und 48.448,51 Euro
  • max. 3 % des Verkaufspreises zzgl. 20 % Umsatzsteuer ab 48.448,51 Euro Kaufpreis 

Steuer auf gewinnbringende Immobilienverkäufe

Auch die Immobilienertragsteuer ist nicht zwingend fällig. Die Steuer erhebt der Staat lediglich auf Veräußerungsgeschäfte, die gewinnbringend sind oder auf Immobilien, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Haben Sie Ihre Immobilie in den letzten zwei Jahren oder innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt, entfällt die Immobilienertragssteuer beim Verkauf. Gleiches gilt für Immobilien, die selbst erstellt und nicht vermietet oder verpachtet wurden.

Auf Immobilien, die nach dem 01. April 2002 erworben wurden, fällt eine Steuer von 30 % auf den Gewinn an. Die Immobilienertragsteuer für Immobilien, die vor April 2002 erworben wurden, liegt bei 4,2 %. Besteuert wird der Gewinn, der von einem Notar oder Rechtsanwalt aus den Anschaffungskosten und dem aktuellen Verkaufserlös berechnet wird. 

Weitere Nebenkosten für Verkäufer

Ob Sie weitere Kosten im Rahmen Ihres Verkaufsvorhabens tragen müssen, entscheidet immer der Einzelfall. Sollen beispielsweise kleinere Renovierungen oder Sanierungen vor dem Verkauf erledigt werden, fallen die Kosten für Handwerker und Materialien an. Haben Sie für den Kauf Ihrer Immobilie einst einen Immobilienkredit aufgenommen, der mit einem Pfandrecht im Grundbuch eingetragen wurde, fallen für die Löschung des Pfandrechts Gebühren an. Denn die Löschung wird in der Regel durch einen Notar abgewickelt, um alle juristischen Anforderungen zu erfüllen.

Haben Sie die Absicht, Ihre Immobilie in Stans, Schwaz, Innsbruck oder Kufstein zu verkaufen, sprechen Sie gerne unsere Immobilienexperten an. Unser Team berät Sie persönlich zu Ihrem Vorhaben und erklärt Ihnen im Detail, zu welchen Nebenkosten es in Ihrem Fall kommen kann.

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