So verfahren Sie im Fall einer Scheidung mit Ihrer Immobilie

Eine Scheidung ist nicht leicht - besitzen Sie und Ihr Ehepartner darüber hinaus eine gemeinsame Immobilie, ergeben sich weitere Herausforderungen und Fragen: Was soll mit der Immobilie geschehen? Wollen Sie das Haus verkaufen oder doch vermieten? Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Eine faire Einigung

Glückliches Seniorenpaar verbringt Zeit miteinander

Nicht selten führt die Entscheidungsfindung zu Streitigkeiten. Wir von Ludwig Immobilien nehmen uns ausreichend Zeit und finden im Rahmen einer individuellen Beratung eine Lösung, die beide Parteien akzeptieren. Darüber hinaus arbeiten wir mit einem qualifizierten Rechtsanwalt zusammen, der Sie auch bei rechtlichen Fragen zuverlässig berät.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist eine professionelle Immobilienbewertung ratsam. Wir begutachten Ihr Haus und berechnen durch verschiedene Analysen den tatsächlichen Immobilienwert. Dadurch sehen Sie, wie viel der Partner dem jeweils anderen auszahlen muss, wenn einer von Ihnen in der Immobilie wohnen bleibt.
 

Verkaufen, vermieten oder Wohnungseigentum teilen?

Ein Verkauf stellt die naheliegendste und unkomplizierteste Lösung dar, da Sie einen klaren Schlussstrich ziehen und die Verantwortung für das Haus vollständig abgeben. Alternativ bietet sich eine Vermietung an. Durch die monatlichen Mieteinnahmen sorgen Sie optimal fürs Alter vor. Allerdings erfordert eine Vermietung viel Aufwand und Zeit. Zwischen Ihnen muss genau geklärt werden, wer welche Aufgaben übernimmt, damit kein Konfliktpotenzial besteht. Wir verfügen über Kontakte zu einer Hausverwaltung, die Sie bei allen Verpflichtungen kompetent unterstützt und entlastet.

Eine eher außergewöhnliche Option, die aber vielleicht für Sie und Ihren Partner genau die richtige Lösung darstellt, ist die Teilung Ihres Wohneigentums. Hierbei trennen Sie Ihre Immobilie in zwei selbstständige Wohnungen und lassen den Prozess notariell beurkunden. Vor allem bei großen Häusern bietet sich diese Möglichkeit an.

Mit Ludwig Immobilien die richtige Lösung finden

Glückliches Seniorenpaar verbringt Zeit miteinander

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns, geben Sie Ihre Immobilie in kompetente und erfahrene Hände. Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst und kümmern uns um alle anfallenden Aufgaben. 

Unabhängig davon, ob für Sie ein Verkauf oder eher eine Vermietung infrage kommt: Auf unsere vielseitigen Leistungen ist Verlass. Wir entwerfen individuelle Marketingstrategien, die eine Vielzahl von Interessenten ansprechen und verkürzen damit die Vermarktungsdauer erheblich. Darüber hinaus erleichtern wir Ihnen den gesamten Vermarktungsprozess – von der Unterlagenbeschaffung über die Besichtigungstermine bis hin zur Interessentenprüfung. Ebenso helfen wir Ihnen, ein neues Eigenheim zu finden, in dem Sie sich rundum wohlfühlen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

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Häufige Fragen beantwortet

Scheidungsimmobilie - welche Vorteile bringt mir die Beauftragung eines Maklers?

Ein Makler kann als neutraler Vermittler auftreten und bei der Kommunikation zwischen den ehemaligen Partnern unterstützen, um Konflikte zu minimieren. Er beachtet die Interessen beider Parteien. Bei einem Verkauf der Immobilie kann Ihnen ein erfahrener Makler helfen, einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Er sorgt für eine professionelle Vermarktung der Immobilie und gestaltet den Verkaufsprozess effizient und stressfrei.

Wann muss ich meinen Expartner ausbezahlen?

Möchten Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, während Ihr Expartner auszieht, wird eine Auszahlung an Ihren Expartner notwendig. Dafür wird der aktuelle Wert der Immobilie ermittelt und von diesem die Restschuld abgezogen. Der Restbetrag wird gleichmäßig auf das Paar aufgeteilt. Diese Summe steht dem Partner, der auszieht, zu. Die Immobilie wird mit allen verbundenen Kosten auf Sie als Alleineigentümer übertragen.

Was muss beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie beachtet werden?

Beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie ist es wichtig, sich zunächst über die Eigentumsverhältnisse und mögliche rechtliche Rahmenbedingungen im Klaren zu sein. Beide Ehepartner müssen zustimmen, die Immobilie zu verkaufen. Eine faire Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den Partnern sollte im Vorfeld geklärt werden.

Was muss bei der Vermietung einer Scheidungsimmobilie beachtet werden?

Bei der Vermietung einer Scheidungsimmobilie sollten zunächst die Eigentumsverhältnisse geklärt werden und gegebenenfalls eine Zustimmung beider Parteien eingeholt werden. Es ist wichtig, die Mietvertragsbedingungen klar zu definieren, um mögliche Konflikte zwischen den Partnern zu vermeiden. Die Aufteilung der Mieteinnahmen sollte fair geregelt werden und eine klare Kommunikation zwischen den Partnern gewährleistet sein, um ein harmonisches Mietverhältnis sicherzustellen.

Was passiert, wenn sich die Expartner wegen der Scheidungsimmobilie nicht einig werden?

Wenn sich die Expartner bezüglich der Scheidungsimmobilie nicht einig werden, kann als letzter Ausweg eine Teilungsversteigerung in Erwägung gezogen werden. Bei einer Teilungsversteigerung wird das gemeinsame Eigentum nach Einklage eines Partners zwangsversteigert, um den Verkauf zu erzwingen. Dieser Prozess kann jedoch langwierig und kostenintensiv sein, da der erzielte Verkaufspreis deutlich unter dem Marktwert liegen könnte. Es ist ratsam, dieses Vorgehen nur als letzte Option zu wählen und vorher alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Kein Ehevertrag: Wie erfolgt die Aufteilung des Vermögens?

Haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, wird Ihre Immobilie bei einer Scheidung im Zuge eines Zugewinnausgleichs geteilt. Gehört die Immobilie beiden Partnern, erhalten beide nach dem Verkauf die Hälfte des Verkaufserlöses abzüglich anfallender Kosten. Haben Sie ein Alleineigentum an der Immobilie und sind als einziger im Grundbuch eingetragen, bleibt sie nach wie vor in Ihrem alleinigen Besitz. Allerdings muss dem geschiedenen Ehepartner ein Zugewinnausgleich für Ihre Immobilie ausgezahlt werden, wenn es über die Jahre zu einer Wertsteigerung kam.

Was passiert bei einer Scheidung, wenn die gemeinsame Immobilie noch nicht abbezahlt ist?

Wenn die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung noch nicht vollständig abbezahlt ist, können verschiedene Szenarien eintreten. In der Regel wird die noch ausstehende Hypothekenschuld auf beide Ehepartner aufgeteilt - auch wenn nur einer den Kredit aufgenommen hat. Es besteht die Möglichkeit, dass einer der Partner die Immobilie übernimmt und die Hypothek allein weiter bedient, während der andere Partner ausbezahlt wird. Alternativ kann die Immobilie verkauft werden, um die Schulden abzulösen und den Verkaufserlös unter den Ex-Partnern aufzuteilen.