Übergabeprotokoll: Diese Angaben müssen unbedingt enthalten sein

Am Ende einer geordneten Übergabe wechseln nicht nur die Schlüssel den Besitzer, sondern auch das Übergabeprotokoll. Dieses unterscheidet sich in der Regel nicht wesentlich zwischen einer gekauften und einer gemieteten Immobilie, ist aber vor allem bei gekauften Häusern mitunter umfangreicher, da z. B. auch die Außenanlagen und das Grundstück erfasst werden. In beiden Fällen ist das Dokument jedoch ein wichtiges Mittel.

Zu den grundlegenden Rahmenbedingungen des Übergabeprotokolls

Zunächst ist das Übergabeprotokoll in Österreich hinsichtlich Aufbau und Inhalt an keine gesetzlichen Vorgaben gebunden. Die Ausgestaltung obliegt daher den Parteien bzw. dem Immobilienmakler. Damit das Übergabeprotokoll seinen Zweck erfüllen kann, müssen zunächst einige grundlegende Informationen über die beteiligten Parteien in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden: Also Name und Anschrift von Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter sowie die Adresse der Immobilie und das Datum – und natürlich die Unterschriften beider Parteien.

Das Übergabeprotokoll wird in der Regel entweder vom Verkäufer/Vermieter oder vom Makler erstellt, wobei die eigentliche Wohnungsübergabe natürlich im Beisein des Mieters/Käufers erfolgt. Dies ist wichtig, da sich beide Parteien später auf den Inhalt des Übergabeprotokolls berufen können, z. B. im Hinblick auf bestimmte Mängel oder durchgeführte Renovierungen. Damit dies in der Praxis funktioniert, sollte das Übergabeprotokoll so detailliert wie möglich sein.

Inhalte des Übergabeprotokolls

Das Übergabeprotokoll muss neben den personenbezogenen Grunddaten auch folgende Angaben enthalten:

  • relevante Daten zur Immobilie
  • Bestandsaufnahme aller Räume (und, falls vorhanden, Außenanlagen)
  • Zählerstände von Strom, Wasser und gegebenenfalls Heizenergie
  • Aufzählung jeglicher übernommenen Inneneinrichtung
  • Angaben zu Mängeln und Mängelbeseitigung mit Verantwortlichkeit und Frist
  • eine Liste aller Sachen, die zusammen mit der Wohnung/dem Haus übergeben werden (beispielsweise Anzahl der Schlüssel)

Es kann auch eine Aufzählung der mit der Immobilie verbundenen laufenden Dienstleistungen enthalten, z. B. Grundsteuer, laufende Versicherungen, Müllabfuhr oder Telekommunikationsverträge, die mit der Immobilie verbunden sind.

Obwohl die tatsächliche Erstellung in der Regel in der Verantwortung des Verkäufers oder Maklers liegt, muss und sollte sich der Käufer/Mieter natürlich nicht blind auf diese Angaben verlassen. Daher werden die Informationen für das Übergabeprotokoll in der Regel bei einer gemeinsamen Begehung der Immobilie zusammengetragen. Ebenso sollten die Zählerstände gemeinsam abgelesen werden.

Speziell bei Mängeln, aber auch darüber hinaus, können Fotos gemacht und ebenfalls in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Damit besteht auch eine Vergleichsmöglichkeit, wenn sich der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, die jeweiligen Mängel nachträglich zu beheben. Mit dem Übergabeprotokoll sollten auch wichtige Unterlagen zu technischen Anlagen und Plänen ausgehändigt werden.

Wir begleiten Sie gerne und schaffen den Rahmen für eine geordnete und gut dokumentierte Übergabe des Hauses oder der Wohnung – egal ob zum Kauf oder zur Miete. Sprechen Sie uns an!

 

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